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Arbeitnehmerbelange „Code of Conduct“

Verhaltenscodex (Code of Conduct)

Die Einhaltung und Wahrung der grundlegenden Rechte für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (folgend „MA“) ist für uns selbstverständlich. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass die Produktion unserer Produkte und Erstellung unserer Dienstleistungen unter menschenwürdigen Bedingungen erfolgt und Sozialstandards gewährleistet werden.

Alle gültigen nationalen Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen halten wir nach bestem Wissen und Gewissen ein.

Unser Kodex vereinbart die wichtigsten Grundsätze der Arbeitsschutzorganisation ILO

  1. Wir beschäftigen ausschließlich Personen, deren Anwesenheit am Arbeitsplatz auf freiwilliger Basis erfolgt. Wir beschäftigen keine Strafgefangenen, Zwangsarbeiter, unbezahlte Arbeitskräfte oder Personen, die aus anderem Grund nicht freiwillig tätig sind.
  2. Jede Form von Zwangsarbeit, z.B. durch Hinterlegung einer Kaution oder Zurückhaltung von Ausweispapieren ist verboten.
  3. Wir halten uns an die jeweiligen Gesetze bezüglich Kinderarbeit. Wir beschäftigen keine Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres und Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (Ausnahme: während Praktika oder während  Schulferien als Ferienjob).
  4. Wir erfüllen alle rechtlichen Regelungen und Gesetze bezüglich Lohnzahlung und Arbeitszeit, einschließlich der Bestimmungen im Hinblick auf Mindestlohn, Überstundenvergütung, max. Arbeitszeit und Pausen.
  5. Es gilt die generelle Wahrung der Würde am Arbeitsplatz. Jedwedes verbales oder physisches Verhalten, welches die Würde des MA verletzt, ist unzulässig.
  6. Wir respektieren die Gleichheit, unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer und religiöser Überzeugung, Geschlecht, Alter oder der individuellen Position im Unternehmen.
  7. Das Recht aller MA auf Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie Versammlungsfreiheit ist für uns verbindlich.
  8. Klare Regeln und Verfahren zur Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind aufgestellt.  Vorschriften der DGUV werden nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt.
  9. Die Bereitstellung von sauberen und ausreichenden Sozialräumen und Sanitäranlagen.
  10. Korruption und Bestechung werden in keiner Form toleriert.
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